Einbruchschutz – KfW Antragstellung wieder möglich

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen.

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für den Einbau/Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren sowie Nachrüstung einbruchhemmender Produkte ist weiterhin gestoppt.


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