Teure Nachlässigkeit

Verkürzte Schreibweise der Jahreszahl 2020 birgt Risiken. 

Polizei und Verbraucherschutz warnen derzeit! Wer bei der Angabe eines Datums die neue Jahreszahl 2020 schreibt – beispielsweise auf Verträgen oder Protokollen – sollte diese immer ausschreiben! Denn andernfalls können Betrüger durch Ergänzung von zwei Ziffern den Vertrag einfach vor- oder rückdatieren.

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