SISTEC WSI Waffenschrank
Waffenbesitzer stehen vor der Verantwortung, ihre Waffen sicher und gesetzkonform zu lagern.
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Zutrittskontrollen gehören zu betrieblichen Sicherheitskonzepten sowie zu einer zeitgemäßen betrieblichen Ablauforganisation.
Durch elektronischen Zutrittskontrollen werden unbefugte Personen daran gehindert, in Gebäuden, Räumen und Einrichtungen zu gelangen. Hierdurch wird das Unternehmensrisiko erheblich reduziert. Durch erhöhte Kriminalität, wie zum Beispiel Wirtschaftskriminalität und -spionage, Vandalismus, Einbruch und Diebstahl untermauert die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittssteuerung.
Der Vorteil einer Zutrittskontrollanlage ist die Regelung des Personenflusses nach den Gesichtspunkten:
Wer: Nur ein ausgewählter Personenkreis erhält den gewünschten Zutritt nach dem Erkennen über eine Codekarte oder ein biometrisches Merkmal.
Wie: Diesem Personenkreis wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der er Zutritt zu bestimmten Bereichen und zu festgelegten Zeiten erhält.
Wann: Die Berechtigung zum Zutritt kann zeitlich differenziert gesteuert werden.
Wo: Die Berechtigung zum Zutritt kann zusätzlich auf Bereiche oder einzelne Räume differenziert ausgelegt
werden.
Der Einsatz von ID-Mitteln, wie z.B. Ausweisen, erlaubt die Einzelerkennung
des Benutzers. Zusätzlich können Ausweise auch für andere Applikationen,
wie Zeiterfassung, Kantinen- und Betriebsdatenerfassung
oder die Betriebstankstelle, genutzt werden.
Verlorene oder gestohlene Ausweise können im System sofort gesperrt
werden, ohne dass ganze Schließsysteme geändert werden müssen.
Selbst der vergebliche Versuch der Benutzung eines bereits gesperrten
Ausweises kann erkannt und dokumentiert werden.
Zutrittssteuerung/Zutrittsberechtigung wird in Zeit- und Raumprofilen hinterlegt, die einzelnen Mitarbeitern
oder Gruppen zugeordnet werden können. Diese Profile bilden für Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Mitarbeiter
an wechselnden Arbeitsplätzen, temporär Berechtigte u.a. die Orts- und Zeitbereiche ab, in denen sie
ihrem Arbeitsauftrag nachgehen können.
Die Zutrittssteuerung mit Zutrittsprofilen gestattet den Rettern bei Unglücks- oder Katastrophenfällen eine
differenzierte Aussage über Anzahl und Ort des Aufenthalts betroffener Mitarbeiter, wenn zusätzlich zum
Eintritt auch der Austritt erfasst wird.
Die Einzelerkennung und die Berücksichtigung von Ort und Zeit erlauben eine Aufzeichnung berechtigter
Zutritte und unberechtigter Zutrittsversuche. Das grenzt im Ernstfall Tatort, Tatzeit und den potenziellen Täterkreis
ein, gibt Hinweise auf mögliche Zeugen und entlastet andererseits die berechtigten Benutzer, die zur
Tatzeit nicht am Tatort waren.
Die Zutrittssteuerung bietet Schnittstellen zu anderen Sicherheitsgewerken, z.B. der Einbruchmeldeanlage.
Daraus ergeben sich häufig organisatorische Vorteile.
Zutrittskontrollanlagen kommen in der Praxis in unterschiedlichsten Formen vor. Die Bandbreite reicht vom mechatronischen Türterminal für eine Tür, über Zutrittsterminals für eine große Anzahl von Türen, über elektronische oder mechatronische Schließzylinder bis zum Hochsicherheitssystem mit biometrischen Lesern. Darüber hinaus ist eine Verbindung mit anderen Gefahrenmeldeanlagen oder administrativen Systemen, wie Zeit- und Betriebsdatenerfassung, möglich und zu empfehlen. Hierdurch wird erreicht, das Stammdaten organisatorisch nur einmal für mehrere Applikationen angelegt und gepflegt werden müssen.
Eine Zutrittskontrollanlage besteht aus den folgenden Komponenten:
Die Zutrittskontrollzentrale, die Auswerteeinheit, prüft die Zutrittsanforderung der Person gegen die hinterlegten Raum- und Zeitprofile für diese Kartennummer und löst bei positivem Ergebnis ein Öffnungssignal für das zugehörige Sperrelement aus. Die ZKZ überwacht den anschließenden Öffnungsvorgang des Sperrelementes und der elektrischen Überwachungskontakte und speichert alle relevanten Daten. Bei definierten Ereignissen oder Überschreiten von Zeitgrenzen werden Alarme ausgelöst bzw. weiter gegeben. Beispiele hierfür sind die Verwendung einer bereits gesperrten Kartennummer oder das Blockieren einer geöffneten Tür.
Der Rückmeldekontakt ermöglicht die Überwachung der Öffnungszeit einer Tür.
Die Sperrelemente, auch Zutrittssteuerungsstellglieder, sind üblicherweise mechanische/elektromechanische Elemente zur Sperrung bzw. Freigabe des Zutritts an einem Zutrittspunkt, z.B. der Tür oder der Schranke.
Die Eingabeeinrichtungen, auch Leseeinheit oder (Ident-) Leser genannt, nehmen die Identifikationsmerkmale der Person oder des ID-Mittels auf, wandeln sie i.d.R. in elektrische Signale um und leiten sie an die ZKZ.
Das Identifikationsmittel weist die Erkennungsdaten, z.B. die individuelle Kartennummer der Person, auf. Bei Zutrittssteuerung mit Biometrie kann das Identifikationsmittel zusätzlich eine personenspezifische Eigenschaft der Person, etwa ein biometrisches Merkmal, wie Fingerabdruck oder Gesichtsbild, enthalten, gegen das am Zutrittspunkt verglichen wird. Die Vergleichsdaten können aber auch im Zutrittssystem, z.B. in einer Stammdatenbank, hinterlegt sein, um eine zentrale Verwaltung zu ermöglichen.
Neben der einfachen Form einer Zutrittskontrollanlage lassen sich komplexe Systeme mit mehreren Türen, Bereichen oder Gebäuden zusammenstellen. Die einzelnen ZKZ sind dann i.d.R. vernetzt, womit sich der organisatorische Ablauf der Zutrittssteuerung über das gesamte Unternehmen steuern lässt. Das Gesamt-Management, die übergeordnete Auswertung und z. B. das Alarm-Management mehrerer ZKZ übernimmt dann die übergeordnete ÜZKZ.
Die Zutrittskontrollzentrale, die Auswerteeinheit, prüft die Zutrittsanforderung der Person gegen die hinterlegten Raum- und Zeitprofile für diese Kartennummer und löst bei positivem Ergebnis ein Öffnungssignal für das zugehörige Sperrelement aus. Die ZKZ überwacht den anschließenden Öffnungsvorgang des Sperrelementes und der elektrischen Überwachungskontakte und speichert alle relevanten Daten. Bei definierten Ereignissen oder Überschreiten von Zeitgrenzen werden Alarme ausgelöst bzw. weiter gegeben. Beispiele hierfür sind die Verwendung einer bereits gesperrten Kartennummer oder das Blockieren einer geöffneten Tür.
Der Rückmeldekontakt ermöglicht die Überwachung der Öffnungszeit einer Tür.
Die Sperrelemente, auch Zutrittssteuerungsstellglieder, sind üblicherweise mechanische/elektromechanische Elemente zur Sperrung bzw. Freigabe des Zutritts an einem Zutrittspunkt, z.B. der Tür oder der Schranke.
Die Eingabeeinrichtungen, auch Leseeinheit oder (Ident-) Leser genannt, nehmen die Identifikationsmerkmale der Person oder des ID-Mittels auf, wandeln sie i.d.R. in elektrische Signale um und leiten sie an die ZKZ.
Das Identifikationsmittel weist die Erkennungsdaten, z.B. die individuelle Kartennummer der Person, auf. Bei Zutrittssteuerung mit Biometrie kann das Identifikationsmittel zusätzlich eine personenspezifische Eigenschaft der Person, etwa ein biometrisches Merkmal, wie Fingerabdruck oder Gesichtsbild, enthalten, gegen das am Zutrittspunkt verglichen wird. Die Vergleichsdaten können aber auch im Zutrittssystem, z.B. in einer Stammdatenbank, hinterlegt sein, um eine zentrale Verwaltung zu ermöglichen.
Die ÜZKZ beinhaltet das zentrale Management für mehrere ZKZ. Von hier erfolgt die Parametrierung aller ZKZ, die Versorgung mit den notwendigen Stammdaten, Zutrittsprofilen und variablen Daten, etwa des Kommandos zur sofortigen Sperrung einer Kartennummer. Ebenso sammelt die ÜZKZ die Alarme aller ZKZ und verwaltet diese für die Weiterleitung. Natürlich können Alarme auch lokal ohne Unterstützung der ÜZKZ ausgelöst werden. Bei Ausfall der ÜZKZ arbeiten die ZKZ weiter. Ein Totalausfall der Anlage wird vermieden.
Türterminals sind elektronische Lesegeräte, die hinter dem Türschild oder im Schließzylinder untergebracht und batterieversorgt werden. Gespeicherte PIN’s oder Kartennummern dienen als Stammdaten. Zusammen mit einer Zeitbasis bieten sie dezentrale Offline-Zutrittslösungen mit Zeit- und Raumprofilen. Türterminals lassen sich organisatorisch in Online-Systeme integrieren, indem die Berechtigungen auf den Ausweisen gespeichert und von schreibenden (RFID-) Terminals dynamisch aktualisiert werden.
In welchen Bereichen Zutrittskontrollanlagen eingesetzt werden, wird maßgeblich durch den Sicherungsbedarf
und die gewünschte Organisations- und Betriebsart des zu kontrollierenden Gebäudes oder Gebäudeteiles
bestimmt. Einige typische Einsatzbereiche:
Groß- und Einzelhandel: Steuerung des Zutritts zu Betriebs- und Lagerräumen
Industrie: Steuerung der Ein- und Ausgänge von Gebäuden und Gebäudeteilen, Entwicklungszentren und
Labors, Zufahrten zum Betriebsgelände
Öffentliche Einrichtungen: Steuerung des Zutritts zu Verwaltungen, Museen, Einrichtungen der Energie und Wasserversorgung, Freizeiteinrichtungen, Versammlungsstätten
Betriebsflächen: Steuerung des Zutritts zu Mitarbeiter- und Besucher-Parkplätzen und Parkhäusern, Hafen- und Flughafeneinrichtungen
Kreditinstitute: Steuerung des Zutritts zu nicht öffentlichen Bereichen, wie Rechenzentren, Verwaltungsbereichen, Safe- und Tresorräumen
Im Gegensatz zu Einbruch- und Brandmeldeanlagen sind Zutrittskontrollanlagen in den täglichen organisatorischen
Betriebsablauf eines Unternehmens integriert. Neben der technischen Komplexität der Anlagen
ergeben sich auch besondere organisatorische Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Zutrittskontrollanlagen
sind mitbestimmungspflichtig.
Aber nur, wenn die in einer Risikoanalyse erarbeiteten Aspekte der Sicherheit
mit den Fragen des Betriebsablaufs und dem Bedienungskomfort
in Einklang gebracht werden können, ist auch eine ausreichende
Akzeptanz der Zutrittskontrollanlage bei den Benutzern gewährleistet.
Die vorgenannten Punkte setzen voraus, dass eine mit den organisatorischen
und technischen Besonderheiten einer Zutrittskontrollanlage
vertraute Liefer- bzw. Errichterfirma dem Auftraggeber als Ansprechpartner
zur Verfügung steht.
BHE-Fachfirmen stehen für seriöse Beratung und maßgeschneiderte Sicherheitslösungen. Sie planen, projektieren
und installieren Zutrittskontrollanlagen auf Basis der individuellen Anforderungen des Kunden und
gemäß den gültigen Normen und Richtlinien.
Obwohl die deutsche Übersetzung der europäischen Zutrittsnorm EN 50133-1 sowie DIN EN 60839-11-1 den Begriff „Zutrittskontrolle“ festgelegt hat, nutzen Anwender und Anbieter meist „Zutrittsregelung“ oder auch „Zutrittssteuerung“. Auch wenn wir beim BHE großen Wert auf Verwendung der normgerechten Bezeichnungen und Definitionen legen, verwenden auch wir hier die Bezeichnung „Zutrittssteuerung“ statt „Zutrittskontrolle“, da sie den Zweck und Sinn besser trifft, und außerdem das englische „access control“ besser übersetzt. Die normgerechte Definition bleibt jedoch unverändert bestehen, auch wenn hier von Zutrittssteuerung statt von Zutrittskontrolle die Rede ist: Zutritt ist der Vorgang des Betretens oder Verlassens eines Sicherungsbereiches.
Die Kernkompetenz von Stürmer-Alarm ist die von Polizei und Versicherungen anerkannte professionelle Alarmanlagen, Funkmeldanlagen und Einbruchmeldeanlagen inklusive Videosysteme und Zutrittskontroll-Systeme sowie die von der Feuerwehr und von den Behörden akzeptierte Brandmeldeanlagen. Wir arbeiten mit führenden Herstellern zusammen. So sind wir in der Lage, immer das passende Angebot Ihnen profesionell zu installieren und zu warten.
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Das Fachpersonal von Stürmer-Alarm installiert Brandmeldeanlagen in Hotels, Krankenhäusern, Altersheimen oder in Unnternehmen und Produktionseinrichtungen sowie Behörden und allen öffentlichen Einrichtungen.
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Ein Waffenschrank hat - wenn es um Schusswaffen geht - höchste Priorität. Alle Besitzer von Schusswaffen, wie zum Beispiel Jäger, Mitglieder im Schützenverein oder Waffen-Liebhaber, sind verpflichtet, dass keine unbefugten Personen an ihre Waffen gelangen. Zu diesem Zweck gibt es zertifizierte Waffenschränke. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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