Teure Nachlässigkeit

Verkürzte Schreibweise der Jahreszahl 2020 birgt Risiken. Polizei und Verbraucherschutz warnen derzeit!

Wer bei der Angabe eines Datums die neue Jahreszahl 2020 schreibt – beispielsweise auf Verträgen oder Protokollen – sollte diese immer ausschreiben!

Denn andernfalls können Betrüger durch Ergänzung von zwei Ziffern den Vertrag einfach vor- oder rückdatieren.

Das kann erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Beispielsweise kann eine im Jahr 2020 begründete Forderung durch die Umdatierung auf das Jahr 2016 als verjährt erscheinen. Der Gläubiger geht unter Umständen leer aus.

Zwar handelt es sich bei solchen nachträglichen Änderungen um eine Straftat, allerdings muss die Manipulation in einem strafrechtlichen Verfahren bewiesen werden.

Wer Ärger vermeiden will, sollte das Datum daher stets ausschreiben.


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