Maßnahmen gegen Einbrecher
Mieter können nicht mehr Schutz verlangen.
Zusätzliche Schlösser, verstärkte Fenster und ein Spion in der Tür: Eine gut geschützte Wohnung ist vielen Mietern wichtig. Mehr Schutz kann aber auch heißen: mehr Miete. Was man beachten muss.
Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder
Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage.
Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung und Modernisierung, so der DMB. Bedeutet: Er kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten von so einer Baumaßnahme lassen sich auf die Jahresmiete aufschlagen.
Wollen Mieter ihre Wohnung auf eigene Faust und Kosten nachrüsten, gilt es einiges zu beachten. So ist bei geplanten baulichen Veränderungen im Rahmen des Einbruchschutzes der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Dies gilt beispielsweise auch für den Einbau eines Sicherheitsschlosses. Dabei sollte auch unbedingt geklärt werden, was mit den Umbaumaßnahmen nach dem Ende des Mietverhältnisses passiert - beziehungsweise, ob der Mieter für einen Rückbau in den ursprünglichen Zustand geradestehen muss. Laut Gesetz ist es möglich, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen könnten. Quelle: n-tv.de, awi/dpa