Einbruchschutz – KfW Antragstellung wieder möglich
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt und Sie als private Eigentümerin oder privater Eigentümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.